Anfängliche Leistungsunmöglichkeit im deutschen und polnischen Privatrecht
- Es handelt sich um eine originelle Arbeit, mit einer klaren These, mit einer gut angewandten rechtsvergleichenden Methode, mit einem frischen Blick auf ein altes Thema. Die gesetzgeberischen Vorschläge, welche die Autorin gemacht hat, verdienen seitens de
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Es handelt sich um eine originelle Arbeit, mit einer klaren These, mit einer gut angewandten rechtsvergleichenden Methode, mit einem frischen Blick auf ein altes Thema. Die gesetzgeberischen Vorschläge, welche die Autorin gemacht hat, verdienen seitens des polnischen Gesetzgebers die Achtung. Prof. Dr. Dr. h.c. (Ternopil) Fryderyk Zoll
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, die Erfahrungen der deutschen Dogmatik für das polnische Privatrecht nutzbar zu machen und zugleich zu überprüfen, ob, wie in Deutschland, an der Unmöglichkeit als besondere Form der Leistungsstörung festgehalten werden sollte oder diese, wie in Polen geplant, in einen übergreifenden allgemeinen Begriff der Leistungsstörung überführt werden kann. Das Thema verspricht daher Ertrag für beide Rechtsordnungen. Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke
Hervorzuheben ist, dass dieses Buch für das Zivilrecht interessant und bedeutend ist. Mit dem hohen inhaltlichen Niveau der darin enthaltenen juristischen Analyse, dem strukturierten und logischen Aufbau dieser Analyse, und der Weite der Betrachtung der analysierten Frage sowohl aus historischer Perspektive als auch in der Fassung anderer gesetzlicher Regelungen dargestellt, ist die Verwendbarkeit der Analyse aber insbesondere für künftige gesetzgeberische Arbeiten von Bedeutung. (…) Empfänger dieser Arbeit werden zweifellos Juristen sein, insbesondere diejenigen, die sich mit theoretischen Fragen des Vertragsrechts befassen. Dieses Buch wird auch ein hervorragendes Vorbereitungsmaterial für zukünftige gesetzgeberische Arbeiten zum neuen oder geänderten Zivilgesetzbuch sein. Dr. hab. Grzegorz Tracz (LL.M. Heidelberg)
Joanna Anna Wolska – Doktorin der Rechte (Universität Osnabrück), LL.M. (Europa Universität Viadrina Frankfurt Oder), die die juristische Ausbildung an der Nationalen Schule für Justiz und Staatsanwaltschaft in Krakau absolvierte und 2014 die justizielle Prüfung ablegte; Hochschullehrerin und Gerichtsbedienstete. Der Interessenschwerpunkt der Autorin liegt auf der rechtsvergleichenden Erforschung von Vertrags- und Medizinrecht.